Sicher mit der Natur!?

Die Verkehrssicherung an Straßen und öffentlichen Wegen und Plätzen unterliegt demBaumeigentümer. Er ist in der Haftung, wenn durch seinen Baum Schaden an Sach- oder gar Personenschaden entsteht. Das Überprüfen von Bäumen auf Ihre Standsicherheit und Ihr Totholzvorkommen ist das mindeste was jeder für SEINE SICHERHEIT und die seiner MITMENSCHEN leisten kann.